LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Abgrenzung zu Steuerhinterziehung

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Verwaltungsstrafrecht und somit Abgabebetrug nur anwendbar, wenn Kompetenz der Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Bundesverwaltungsbehörde übertragen
  • Verfolgung von Steuerdelikten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern grundsätzlich nur durch kantonale Steuerbehörden
  • Abgabebetrug möglich insbesondere bei Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.