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Steuerstrafrecht

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Begriff

Datum:
31.10.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Kurzdefinition
    • Steuerwiderhandlung =   Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtnachkommen bei Vorschriften oder Anordnungen trotz Mahnung
  • Legaldefinition
    • Steuerwiderhandlung =   „Wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, insbesondere:
      • die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht einreicht,
      • eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt,
      • Pflichten verletzt, die ihm als Erben oder Dritten im Inventarverfahren obliegen, wird mit Busse bestraft“ (DBG 174 Abs. 1)

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