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Steuerstrafrecht

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Begriff

Datum:
31.10.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Kurzdefinition
    • Steuerhinterziehung =   Vorsätzliches ode fahrlässiges Herbeiführen einer unvollständigen Steuerdeklaration
  • Legaldefinition
    • Steuerhinterziehung =   „Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, wer als zum Steuerabzug an der Quelle Verpflichteter vorsätzlich oder fahrlässig einen Steuerabzug nicht oder nicht vollständig vornimmt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unrechtmässige Rückerstattung oder einen ungerechtfertigten Erlass erwirkt, wird mit Busse bestraft“ (DBG 175 Abs. 1)

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