Die “Steueramnestie” ist der allgemeine (Ober-)Begriff für die Rechtswohltat, dass der Steuerpflichtige straflos nicht versteuertes Einkommen und/oder Vermögen offenlegen kann, wobei in der Schweiz infolge spezieller Ausgestaltung mehr von der sog. “Selbstanzeige” gesprochen wird:
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Steuerstrafrecht