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Steuerstrafrecht

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Haftung der Ehegatten

Datum:
06.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haftung des einen Ehegatten für Steuerdelikte begangen durch anderen Ehegatten:

  • Ehegatten unterliegen der gemeinsamen Nachsteuerpflicht (da gemeinsam besteuert). Solidarische Haftung für die Nachsteuern » Nachsteuerverfahren
  • Keine gemeinsame Bestrafung (jeder Ehegatte wird nur wird nur für die Hinterziehung seiner eigenen Steuerfaktoren gebüsst)

Vorbehalten  bleibt eine Teilnahmehandlung (Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung) des einen Ehegatten.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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