LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Verheimlichung / Beiseiteschaffung von Nachlasswerten im Inventarverfahren

Datum:
06.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personen, die als Erben, Erbenvertreter, Testamentsvollstrecker oder als Dritte Nachlasswerte verheimlichen oder beiseite schaffen, in der Absicht, sie der Inventaraufnahme zu entziehen, zu deren Bekanntgabe sie im Inventarverfahren verpflichtet sind, wird mit Busse bis zu CHF 10’000, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis CHF 50’000 bestraft (vgl. DBG 178).

Auch in solchen Fällen ist eine einmalige straflose Selbstanzeige möglich (vgl. DBG 178 Abs. 4).

QR Code

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.