- Arglistiges Verhalten des Steuerpflichtigen durch
- besondere Machenschaften oder
- besondere Kniffe oder
- ganzes Lügengebäude oder
- nicht oder schwer überprüfbare falsche Angaben oder
- Abhalten der Überprüfung der falschen Angaben oder
- Nichtüberprüfung der falschen Angaben aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses
- Unrechtmässiges Vorenthalten einer Abgabe, Beitrag oder Leistung an Steuerbehörde oder
- Vermögensschädigung der Steuerbehörde
- Vorenthaltener Betrag erheblich
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Steuerstrafrecht