Einleitung
Die Verletzung von Verfahrenspflichten trotz Mahnung, vorsätzlich oder fahrlässig begangen, ist eine strafbare Steuerwiderhandlung:
Steuerstrafrecht
Die Verletzung von Verfahrenspflichten trotz Mahnung, vorsätzlich oder fahrlässig begangen, ist eine strafbare Steuerwiderhandlung: