Straftatbestände teilweise in Spezialgesetzen geregelt (Stempelsteuergesetz, Verrechnungssteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz usw.), welche primär zur Anwendung gelangen.
Subsidiäre gesetzliche Grundlage für die Strafverfolgung des Abgabebetruges befindet sich im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) in Art. 14 Abs. 2:
Art. 14 Abs. 2 VStrR
2 Bewirkt der Täter durch sein arglistiges Verhalten, dass dem Gemeinwesen unrechtmässig und in einem erheblichen Betrag eine Abgabe, ein Beitrag oder eine andere Leistung vorenthalten oder dass es sonst am Vermögen geschädigt wird, so ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Jahr oder Busse bis zu 30 000 Franken.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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