- Arglistiges Verhalten des Steuerpflichtigen durch
- besondere Machenschaften oder
- besondere Kniffe oder
- ganzes Lügengebäude oder
- nicht oder schwer überprüfbare falsche Angaben oder
- Abhalten der Überprüfung der falschen Angaben oder
- Nichtüberprüfung der falschen Angaben aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses
- Unrechtmässiges Vorenthalten einer Abgabe, Beitrag oder Leistung an Steuerbehörde oder
- Vermögensschädigung der Steuerbehörde
- Vorenthaltener Betrag erheblich
LAWINFO
Steuerstrafrecht
Voraussetzungen
Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG