Keine Steuerstrafverfolgung, wenn
- Erstmalige Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung
- Hinterziehung der Steuerbehörde bisher unbekannt
- Vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörde durch den Selbstanzeiger zur Festsetzung der Nachsteuer
- Ernsthafte Bemühungen des Selbstanzeigers zur Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer
Es wird lediglich die Nachsteuer (bis zu 10 Jahre) inkl. Verzugszins eingefordert, sofern die Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.
Reduzierte Strafe auf einen 1/5 der hinterzogenen Steuer, wenn
- Nicht erstmalige Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung
- Hinterziehung der Steuerbehörde bisher unbekannt
- Vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörde durch den Selbstanzeiger zur Festsetzung der Nachsteuer
- Ernsthafte Bemühungen des Selbstanzeigers zur Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer
Zusätzlich wird die Nachsteuer (bis zu 10 Jahre zurückliegend) inkl. Verzugszins eingefordert, sofern Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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