- Kurzdefinition
- Steuerwiderhandlung = Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtnachkommen bei Vorschriften oder Anordnungen trotz Mahnung
- Legaldefinition
- Steuerwiderhandlung = „Wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, insbesondere:
- die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht einreicht,
- eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt,
- Pflichten verletzt, die ihm als Erben oder Dritten im Inventarverfahren obliegen, wird mit Busse bestraft“ (DBG 174 Abs. 1)
- Steuerwiderhandlung = „Wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, insbesondere:
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