Im Steuerhinterziehungsverfahren und Steuerbetrugsverfahren sind die Garantien der Bundesverfassung und der EMRK zu beachten:
- Verbot von Drohungen (Steuerbehörden müssen sachlich bleiben)
- Verpflichtung der Steuerbehörden zur Ermittlung der materiellen Wahrheit
- Anspruch auf rechtliches Gehör (noch vor Erlass der Bussenverfügung)
- Recht auf persönliche Anhörung
- Recht auf Beizug eines Rechtsvertreters
- Akteneinsichtsrecht
- Recht auf begründetes Urteil
- Unschuldsvermutung
- Keine Mitwirkungspflicht
- Aussageverweigerungsrecht
Im Nachsteuerverfahren bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren:
- Untersuchungspflicht der Steuerbehörden
- Sachverhaltsdarstellungspflicht (Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, Beilagen, Geschäftsbücher etc.)
- Beweisleistungspflicht (Pflicht zur Auskunftserteilung)
Duldungspflicht (Pflicht zur Duldung von Augenscheine oder Gutachten)
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