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Vertrag / Vertragsrecht

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Gläubigermehrheit

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Beteiligte Personen, Gläubigermehrheit, Vertrag, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Obligationen stehen normalerweise einzelne Gläubiger einzelnen Schuldnern gegenüber. In Sonderfällen können aber auf Gläubigerseite mehrere Personen (juristische und/oder natürliche Personen) an ein und derselben Forderung beteiligt sein. Auf diese Fälle von Gläubigermehrheit wird nachfolgend eingegangen:

Allgemein

  • Je nachdem wie die Mehrzahl der Gläubiger an der Forderung beteiligt sind, ist zwischen Teilgläubigerschaft, gemeinschaftlicher Gläubigerschaft und Einzelgläubigerschaft zu unterscheiden. Die Einzelgläubigerschaft wird weiter in Einzelgläubigerschaft mit und ohne Gleichberechtigung unterteilt

Agenda

Literatur

  • BSK OR I-GRABER, Basel 2020, N 1 ff. Art. 150 OR
  • KUKO OR-JUNG, Basel 2014, N 1 ff. zu Art. 150 OR
  • Huguenin Claire, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Zürich 2008, N 1432 ff.
  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 255 ff.
  • Von Thur Andreas, Allgemeiner Teil des schweizerischen Obligationenrechts, II. Halbbd., Tübingen 1925, S. 682

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