Die Gütergemeinschaft (ZGB 221 – 226) kann nur mit einem Ehevertrag begründet werden. Es wird unterschieden zwischen:
- Eigengut des Ehemannes
- Eigengut der Ehefrau
- Gesamtgut, d.h. dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten
Bei der Scheidung nimmt jeder Ehegatte vom Gesamtgut zurück, was unter der Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut wäre. Das sind diejenigen Vermögenswerte, die sie in die Ehe einbrachten oder die ihnen während der Ehe unentgeltlich zugekommen sind.
Das verbleibende Gesamtgut fällt den Ehegatten je zur Hälfte zu. Vereinbarungen über die Änderung der gesetzlichen Teilungsregel gelten nur, wenn dies ein Ehevertrag ausdrücklich vorsieht.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:Heirat / EheschliessungEinleitung: Heirat / EheschliessungAutoren:Ehescheidung / EhetrennungEinleitung: Scheidung / TrennungAutoren:EhevertragÜbersicht zum EhevertragAutoren:Ehegüterrecht / Eheliches Güterr...Einleitung zum Ehegüterrecht der SchweizAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht