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Reiserecht

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Kumulative Anspruchsgrundlage?

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die verschiedenen Erlasse (Montrealer Übereinkommen (MÜ) und EU-VO (EG) erfassen die gleichen Leistungsstörungen und bieten dem Flugpassagier zumeist identische Rechte:

Montrealer Übereinkommen (MÜ)

Leistungsstörungen

  • Nichtbeförderung
    • MÜ und VO(EG) decken sich
  • Flugannullation
    • MÜ und EU-VO (EG) decken sich
  • Flugverspätung
    • EU-VO (EG) 8 + 9
      • Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, wobei diese nicht als Schadenersatz gelten, da sie neben den Ansprüchen von MÜ 19 + 22 bzw. LTrV 10 bestehen
    • MÜ 19 + 22 sowie LTrV 10
      • Anspruch auf Ersatz des individuellen Schadens, der bei Beförderung des Reisenden und seines Reisegepäcks entsteht
    • Kumulative Geltendmachung
      • sofern und soweit die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind

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Pauschalreiserecht

Leistungsstörungen und Regelkonkurrenz bzw. Abgrenzung

  • Anwendungsgrundsätze
    • Keine Berührung der Rechte des Pauschalreisenden durch die EU-VO (EG) (vgl. EU-VO (EG) 3 Abs. 6 Satz 1)
    • Der Konsument hat bei Flug-Nichtbeförderung, Flugannullation oder Flugverspätung ungeachtet der EU-VO (EG) die Entscheidungsmöglichkeit, seine Rechte geltend zu machen nach
  • Keine EU-VO (EG)-Anwendbarkeit
    • Reiseannullation aus anderen Gründen als Flugannullation
      • zB Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (vgl. PRG 11)
    • kein Anspruch des Reisenden auf Erstattung der Ticketkosten nach EU-VO (EG) 8 Abs. 1 lit. a, sofern und soweit sich ein solcher Anspruch aus dem Pauschalreiserecht ergibt (vgl. EU-VO (EG) 8 Abs. 2)

Nichtbeförderung

  • Grundsätzliches
    • EU-VO (EG) und PRG sind gleichzeitig anwendbar
  • Die EU-VO (EG) verdrängt die Regeln des PRG nicht (vgl. EU-VO (EG) 3 Abs. 6 Satz 1), namentlich nicht in Bezug auf die pauschalreiserechtlichen Rechtsfolgen
  • Keine Verhinderung der EU-VO (EG)-Rechte durch das PRG, gleichzeitig bestehendes Recht, geltend zu machen:
    • Betreuungsleistungen (EU-VO (EG) 9)
      • Betreuungsleistungen
      • Häufigster Anwendungsfall
        • Recht auf Ersatzflug (anderweitige Beförderung), v.a. während der Reise (vgl. PRG 13 Abs. 1 lit. a bzw. EU-VO (EG) 8 Abs. 1 lit. b)
    • Unterstützungsleistungen (EU-VO (EG) 8)
      • Unterstützungsleistungen
      • Häufigste Anwendungsfälle
        • Flugkostenerstattung
        • Rückflug zum Abflugort
        • Anderweitige Beförderung zum Endziel
    • Ausgleichsleistungen (EU-VO (EG) 7)
      • Ausgleichsleistungen
      • Häufigster Anwendungsfall
        • Ausgleichszahlungen (EU-VO (EG) 7 Abs. 1) wie
          • a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger
          • b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
          • c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
    • Schadenersatz (EU-VO (EG) 12)
      • Wahlrecht des Flugreisenden (vgl. EU-VO (EG) 12 Abs. 1 Satz 1)
        • Pauschalierter Schadenersatz wie in EU-VO (EG) 7 Abs. 1:
          • a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger
          • b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
          • c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
        • u.U. Anspruch auf weitergehender Ersatz des Schadens, inkl. für entgangene Urlaubsfreude
          • vgl. PRG 14 – 16
      • Anrechnungspflicht
        • Macht der Reisende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend, muss er sich anrechnen lassen (vgl. EU-VO (EG) 12 Abs. 1 Satz 2)
          • Ausgleichszahlungen nach EU-VO (EG) der Fluggesellschaft
      • Keine Anrechnungspflicht
        • Unterstützungsleisten nach EU-VO (EG) 8
        • (unentgeltlichen) Betreuungsleistungen nach EU-VO (EG) 9
  • Regressrecht des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Reiseveranstalter
    • Grundlagen
      • Allgemeines Recht
      • Vertrag (Chartervertrag)
      • EU-VO (EG) 13 Satz 1 und 2
    • Schadens-Gegenstand
      • Überbuchung (EU-VO (EG) 4 Abs. 3)
      • Ausstellung unzureichender Reiseunterlagen (EU-VO (EG) 2 lit. j)
      • Erbringung von Leistungen an den Fluggast
        • Unterstützungsleistungen
        • Ausgleichsleistungen
          • Teilrückzahlung Ticketpreis
          • Pauschalierter Schadenersatz (EU-VO (EG) 7 Abs. 1)
  • Regressrecht des Reiseveranstalters gegenüber dem Luftfahrtunternehmen
    • Grundlagen
      • Allgemeine Vorschriften
      • Vertrag (Chartervertrag)
      • EU-VO (EG) 13 Satz 3
    • Schadens-Gegenstand
      • Leistungen wegen Störungen bei der Luftverkehrsbeförderung

Flugannullation

  • Analoge Anwendung der vorstehend erläuterten Regeln zur Anspruchskonkurrenz
  • Vgl. auch Flugannullation

Flugverspätung

  • Analoge Anwendung der vorstehend erläuterten Regeln zur Anspruchskonkurrenz
  • Vgl. auch Flugverspätung

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 405 ff.
  • FÜHRICH ERNST, Die Fluggastrechte der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Praxis, in: MDR 2007, Sonderbeilage zu Heft 7, S. 10

Weiterführende Informationen

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