Das Event-Management ist eine Sonderform des Business Travel Management (BTM):
Definition
- Event-Management = Organisation von Festanlässen bzw. Grossanlässen für Unternehmenskunden
Synonyme für Event oder ähnliche Begriffe
- Live-Kommunikation
- Live-Marketing
- Verkaufspräsentationen
- Investoren-Versammlungen
- Pressekonferenzen
- Sport- und Kulturveranstaltungen
Grundlagen
- OR 394 ff. (Auftragsrecht)
- OR 353 ff. (werkvertragsrecht)
- Keine Pauschalreisegesetz (PRG)-Anwendung,
- da es sich um einen geschlossenen Firmenkunden-Anlass handelt
 
Abgrenzungen
- Meetings 
- Organisation und Durchführung von Tagungen
- Übernimmt die TMC nicht nur das Meetings-Management, sondern das gesamte Handling wie auch Teilnehmerorganisation, Teilnehmertransfer, Hotelzimmer-Verwaltung und Stornowesen, so können vorliegen:
- Kongress-Management
- Event-Management
 
- Siehe Definition oben
 
- Incentives
- Anreiz- und Belohnungsreisen
- Incentive-Reisen
 
- Conventions (auch: Congresses)
- Kongresse
- Congress-Management
 
- Events
- Fest- und Grossanlässe
- Vom Firmenkunden selbst bestimmter, geschlossener Teilnehmerkreis
- Siehe „Definition“ oben
 
Rechtsnatur
- Vermittlung für den Unternehmenskunden (Auftrag)
- Eigenleistungen (Werkvertrag)
Ziele
- Fremdorganisation eines Events
Motive
- Beizug eines Spezialisten, der dem Unternehmenskunden die Aufgaben bei der Event-Organisation abnimmt
Elemente
- Leistungen
- Allgemein
- Keine klare Abgrenzung von den übrigen MICE-Dienstleistungen möglich
- Erfordernis der Einzelfallbeurteilung
 
- Möglichkeit des Vorhandenseins weiterer oder aller MICE-Bereiche
- Kongressmanagement-Funktionen
- Mass der Funktionen
- je nach
- Planung des Anlasses
- Vorbereitungsarbeiten
- Komplexität des Anlasses
- Risiken des Anlasses
 
 
- je nach
- Teilnehmermanagement
- TMC-Zuständigkeit?
- mit dem Kunden geteiltes Teilnehmermanagement
 
- Transfermanagement
- Organisation der Anreise und Abreise für die einzelnen Teilnehmer
- im Namen und Auftrag des Unternehmenskunden
 
 
- Organisation der Anreise und Abreise für die einzelnen Teilnehmer
 
- Mass der Funktionen
- Incentive Travel-Funktionen
- Leistungsgegenstand
- je nach den Unternehmenskunden-Bedürfnissen
 
- Eintrittskarten zum Veranstaltungsbesuch
- Übernachtung
- Limousinenservice
- Verpflegung (Mahlzeiten u/o Getränke)
 
- Leistungsgegenstand
 
- Kongressmanagement-Funktionen
 
- Allgemein
- Finanzierung und Bezahlung
- Eigenfinanzierung durch den Geschäftskunden
- Zahlung der Veranstaltungskosten durch den Firmenkunden
 
Ausschliessliches Event-Management
- Gegenstand
- Event für geschlossenen, vom Kunden bestimmten Teilnehmerkreis
 
- Leistung
- Erbringung der Organisations-Leistungen
 
Event-Management als Teil Business Travel Managements (BTM)
- Gegenstand
- Organisation eines Events im Namen des Firmenkunden, aber für die Öffentlichkeit, wie
- Konzerte
- Sportanlässe
- Festanlässe
 
- Weitere Reisedienstleistungen
- Übernachtung
- Beförderung
 
 
- Organisation eines Events im Namen des Firmenkunden, aber für die Öffentlichkeit, wie
- Stellung des BTM
- TMC-Eventveranstalter als Reiseveranstalter
 
- Konsumentenschutz?
- Ausgangslage
- Für jeden (Endverbraucher) offene Firmenevents gelten nicht mehr als Gegenstand des Geschäftsreisemanagements
- Es liegt kein Vertrag unter Kaufleuten vor (B2B (Business-to-Business)), sondern ein solcher B2C (Business to Consumer)
- Abgrenzung
 
 
- Für jeden (Endverbraucher) offene Firmenevents gelten nicht mehr als Gegenstand des Geschäftsreisemanagements
- Anwendung des Pauschalreisegesetz (PRG)
- Personenfokus
- gegenüber den Teilnehmern / Reisenden
 
- Grundlage
- PRG 2 Abs. 1
 
- Gewährleistung und Haftung
- Angestellte des Firmenkunden
- Praktisch geringes Risiko, wenn die Teilnehmer Mitarbeiter des Firmenkunden sind
 
- Kunden der Firmenkunden (zB Bankkunden, Aerzte bei einem Pharmakunden, Behördenmitglieder und ihre Ehegatten etc.)
- Exponierung des TMC (jedenfalls Vermeidung von Beanstandungen)
 
- Reisemängel (Gewährleistung)
- Haftung (Schadenersatz)
 
- Angestellte des Firmenkunden
- Weitere Detailinformationen
- Pauschalreiserecht-Definition
 
 
- Personenfokus
 
- Ausgangslage
- Leistungsvarianten
- Vermittlung einzelner Leistungen
- Auswahlberatung bezüglich der günstigsten verfügbaren und gemäss Travel Policy des Klienten wählbaren
- Flugverbindungen
- Unterkunftsmöglichkeiten
 
- ev. ergänzende Leistungen
- Eintrittskartenbeschaffung
- Restaurantreservation
- Visa-Beschaffung
 
- Gruppenbuchungen
- In der Regel ab 10 gemeinsam reisenden Personen
- Buchungen bei
- Fluggesellschaften
- Hotels
- Restaurants
 
- Preisgestaltungen
- Kosteneinsparungen
 
 
 
- Auswahlberatung bezüglich der günstigsten verfügbaren und gemäss Travel Policy des Klienten wählbaren
- TMC-Packages
- Vorgefertigte, vom Unternehmenskunden finanzierte Leistungspakete
- zB Eintrittskarten zum Veranstaltungsbesuch + Übernachtung + Limousinenservice + Verpflegung
 
 
- Vorgefertigte, vom Unternehmenskunden finanzierte Leistungspakete
 
- Vermittlung einzelner Leistungen
- Zielpublikum
- Firmenkunden
- Ämter
- etc.
 
- Zweck
- Siehe „Elemente“, oben
 
- Preisgestaltung
- Gesamtpreis oder
- Pauschalpreis pro Person
 
- Gewährleistung / Haftung
- Einstehen des TMC für sein Produkt und seine Leistungen in jeder Hinsicht
 
Hauptleistungen
- Suchauftrag (meist kurzfristig)
- Eventräume
- in geeigneter Form
- mit üblicher Infrastruktur
 
- ggf. Getränke und Verpflegung
 
- Eventräume
- Optionale Vermittlung
- Transferleistungen
- Hotelzimmer-Buchungsmöglichkeit (Freihaltung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt)
 
Nebenleistungen
- Je nach Bedarf und Angebot
Preis
- Pauschale oder
- Zeitaufwandhonorar oder
- u.U. nach Teilnehmerzahl
Vertrag
- Grundsatz
- Vermittlungsvertrag mit dem Kunden (Auftrag)
 
- Ausnahme
- Innominatkontrakt (TMC als Leistungsträgerin bzw. Organisatorin von Eigenleistungen
 
- Veranstaltungsvertrag
Rechte und Pflichten vs. Auftraggeber
- Je nach Leistungsvorgabe
- Vermittlung
- Auftragsrecht
- Siehe “Abgrenzungen“ und „Rechtsnatur“, oben
 
- Eigenleistungen
- Werkvertragsrecht
- Siehe „Abgrenzungen“ und „Rechtsnatur“, oben
 
 
- Vermittlung
Rechte und Pflichten vs. Teilnehmer
- Grundsatz
- Keine Anwendung des Pauschalreisegesetzes (PRG) gegenüber den einzelnen Event-Teilnehmern, wenn es um eine geschäftliche Veranstaltung geht
 
- Ausnahme
- PRG-Anwendung
- bei touristischer Leistungsbündelung durch den TMC oder
- bei Eventveranstaltung für offenen Teilnehmerkreis (B2C (Business to Consumer))
 
- Abgrenzungen
 
- PRG-Anwendung
Gewährleistung und Haftung
- Blosse Vermittlung
- Blosse Sorgfaltshaftung
- nach Auftragsrecht
- Sorgfalt im Einzelfall
 
 
- Blosse Sorgfaltshaftung
- TMC-Eigenleistungen
- Erfolgshaftung
- analog Werkvertragsrecht, vor allem wenn die TMC dem Unternehmenskunden die Preisgestaltung der einzelnen Teilleistungen (Mietzins für Event-Saal, Übernachtungsaufwand beim Hotel usw.)
- Voraussetzungen
 
 
- Erfolgshaftung
Literatur
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 477 f. / Rz 1524 ff.
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 139
Weiterführende Informationen
- Zum Event-Management
- Allgemein / Management-Tool
- BoardPad | boardpad.com
 
- Veranstaltungen zu Recht, Steuern und Wirtschaft
- Law-Events | law-events.ch
 
 
- Allgemein / Management-Tool
Weiterführende Informationen
- Reiserecht allgemein