- Nach rechtskräftiger Ermessensveranlagung Aufforderung zur Bezahlung der festgelegten Steuerschuld
- Zu tiefe Ermessensveranlagung als die tatsächlichen Verhältnisse der Erbringung des Beweises einer falschen Ermessenseinschätzung nur mittels Nachholung der versäumten Mitwirkungspflicht innert Einsprachefrist.
Bsp: Einreichen der Steuererklärung inkl. Beilagen innert der Einsprachefrist ohne Kommentar gilt als Einsprache.
Merke:
Erweist sich nachträglich, dass eine Ermessensveranlagung zu tief ausgefallen ist, wird ein Nachsteuerverfahren eingeleitet. Hat der Steuerpflichtige die Ermessensveranlagung vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wird zudem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet.
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