LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Voraussetzungen Strafbarkeit von Steuervertreter/Dritter

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen der Strafbarkeit von Steuervertreter/Dritter (Bsp. Treuhänder)

  • Steuerpflichtige erfüllt den Tatbestand des Steuerdelikts
  • Bei Steuerhinterziehung: Erst bei Steuerausfall des Gemeinwesens
  • Bei Steuerbetrug: Bereits bei Gebrauch einer gefälschten oder unwahren Urkunde
  • Steuerpflichtige handelt rechtswidig
  • Steuervertreter handelt als Gehilfe oder Anstifter
  • Steuervertreter handelt vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft

Merke:

Wenn der Steuervertreter nicht wissen kann, dass der Steuerpflichtige Vermögenswerte verheimlicht oder unvollständig bekanntgibt, so handelt er fahrlässig. Fahrlässigkeit des Steuervertreters ist nicht strafbar. Vorsatz eines Steuervertreters in Praxis extrem schwierig nachzuweisen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.