- Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens
- Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung
- Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren
- Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens
- Verfahren parallel zum steuerstrafrechtlichen Verfahren
- Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen
Hinweis:
- Bestrafung des Steuerpflichtigen aufgrund eines Steuerdeliktes möglich, auch wenn die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren nicht gegeben sind
- Einleitung eines Nachsteuerverfahrens nur möglich im Zusammenhang mit Verfolgung eines Steuerdeliktes, d.h. kein Nachsteuerverfahren ohne (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verschulden des Steuerpflichtigen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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