LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzung für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens:

  • Rechtskräftige Einschätzungsverfügung
  • Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre)
    • Unterbesteuerung bzw. (teilweiser) Steuerausfall
    • Nicht oder nicht vollständige Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen
    • Neue Tatsache

Neue Tatsache:

  • Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung der AG an Alleinaktionär, dieser aber die Gewinnausschüttung nicht deklarierte
  • Aufdeckung, dass Geschiedene tiefere Alimente deklariert, als ihr Ex-Ehemann
  • Geschäftlich verbuchte Ausgaben erweisen sich rein privater Natur
  • Aufdeckung, dass Ermessensveranlagung zu tief ausgefallen ist
  • Angaben im Lohnausweis erweisen sich später als unwahr

KEINE neue Tatsache:

  • Keine Deklaration eines hochbetagten Steuerpflichtigen
  • Änderung der Veranlagungspraxis durch Steuerverwaltung
  • Angabe einer Steuerpflichtigen auf Deckblatt der Steuererklärung, dass sie Kind hat und Alimente erhält, jedoch keine entsprechende Angabe bei den Einkünften
  • Steuerbehörde bemerkt nach rechtskräftiger Veranlagung, dass in der vollständig angegebenen Deklaration Bewertungen falsch vorgenommen wurden, obwohl diese von der Steuerbehörde ursprünglich anerkannt
  • Pauschalspesen im Lohnausweis erweisen sich später als zu hoch

Merke:

Gemäss Bundesgericht liegt keine neue Tatsache vor, wenn die Angaben in der Steuererklärung „in die Augen springend falsch“ sind. Steuerbehörde hätte in solchen Fällen bei der Veranlagung von sich aus merken können und müssen, dass ein Fehler vorliegt und kann deshalb kein Nachsteuerverfahren mehr einleiten.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.