Vorgesehene Strafe bei Steuerwiderhandlungen:
- Busse bis CHF 1’000 im Normalfall oder
- Busse bis CHF 10’000 in schweren Fällen und im Wiederholungsfall (schwerer Fall je nach Schwere des Verschuldens und persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen)
In der Regel Aufforderung der Steuerbehörde, neben der Bezahlung der Busse, das Versäumte innert bestimmter Frist nachzuholen. Ansonsten Steuerveranlagung nach pflichtgemässem Ermessen durch Steuerbehörde. » Ermessensveranlagung
Merke:
Die Busse wird in einem amtsinternen Register vermerkt. Es erfolgt jedoch kein Eintrag im Zantralstrafregister.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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