- Veranlagungsverjährungsfrist
- ordentliche (oder relative) Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode
- absolute Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode(absolute Verjährungsfrist)
- Veranlagungs-Verjährung
- ordentliche (oder relative) Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- Veranlagungsverwirkungsfrist
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens
- 10 Jahre
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode zur Festsetzung der Nachsteuer
- 15 Jahre
- Veranlagungs-Verwirkung
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens
- Bezugsverjährungsfrist
- Relative Bezugsverjährung
- 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Steuerveranlagung
- Absolute Bezugsverjährung
- 10 Jahre
- Bezugs-Verjährung
- Relative Bezugsverjährung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.