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Steuerstrafrecht

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Gesetzesrevision

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Regeln zur Strafverfolgungs-Verjährung wurden anfangs 2017 einer Revision unterzogen.

Gründe für die Gesetzesrevision bildeten:

  • Harmonisierung mit den Regeln des Allgemeinen Strafrechts, welches seit 01.10.2002 keine relative und absolute Verjährung sowie keine Unterbrechung der Verjährung mehr kennt
  • Behebung des Widerspruchs der Verfolgungsverjährungsfrist bei der vollendeten Steuerhinterziehung und des Steuerbetruges, weil unverständlicherweise zweite kürzer war als erstere

StGB 333 Abs. 6 regelte die Aufhebung der Einteilung in relative und  absolute Fristen auch für das DBG und das StHG und die Verjährungsfristen bis 31.12.2016 wie folgt:

  • Übertretungen > Verfolgungsverjährungsfristen um das Doppelte erhöht
    1. Verletzung von Verfahrenspflichten
    2. Versuchte Steuerhinterziehung
    3. Vollendete Steuerhinterziehung
    4. Verheimlichung oder Beiseiteschaffen von Vermögenswerten in Inventarverfahren
  • Verbrechen und Vergehen > Verfolgungsverjährungsfrist um die Hälfte erhöht
    1. Steuerbetrug

 

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