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Vertrag / Vertragsrecht

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Arten von Innominatkontrakten

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den unterschiedlichen Arten von Innominatkontrakten wird grundsätzlich zwischen gemischten Verträgen und Verträgen eigener Art unterschieden:

Gemischte Verträge

Begriff

  • Gemischter Vertrag   =   Kombination von Elementen unterschiedlicher Nominat- und/oder Innominatkontrakten (mixti generis oder mixti iuris) zu einer einheitlichen Vereinbarung

Arten

  • Kombinationsvertrag (Zwillingsverträge)
    • Inhalt
      • Kombination verschiedener Hauptleistungen, welche je einem Nominat- oder Innominattyp entsprechen
    • Anwendungsfälle
      • zB Gastaufnahmevertrag
      • zB Fernkursvertrag (vgl. Kursvertrag)
  • Doppeltypische Verträge (Zwitterverträge)
    • Inhalt
      • Austausch von Leistungen, die je einem bestimmten Vertragstypus entsprechen
    • Anwendungsfälle
      • zB günstige Mietwohnung gegen Hauswartleistungen
      • zB Musikunterricht gegen Computerkurs
  • Typenverschmelzung
    • Inhalt
      • Vermischung zweier Hauptleistungen, die in Bezug auf die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit unterschiedlicher Vertragstypen zuzuordnen sind
    • Hauptanwendungsfall
      • gemischte Schenkung aus Elementen des Kaufs und der Schenkung

Verträge eigener Art (sui generis, sui iuris)

Inhalt

  • Keine Kombination bereits bestehender Elemente aus Nominat- und Innominatkontrakten, sondern Entstehung neuer Vertragstypen

Anwendungsfälle

  • zB Alleinvertriebsvertrag
  • zB Franchisevertrag

Literatur

  • AMSTUTZ MARC / MORIN ARIANE / SCHLUEP WALTER R., in BKS OR-I, N. 8 ff. zu Einl. vor Art. 184 ff.
  • HUGUENIN CLAIRE / WEISS RAPHAEL, OR Kommentar Schweizerisches Obligationenrecht, 2. Aufl. Zürich 2009, S. 1122 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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