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Ehescheidung / Ehetrennung

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Erlöschen des Unterhaltsrechts von Gesetzes wegen

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Von Gesetzes wegen erlöschen Unterhaltsbeiträge in folgenden Fällen:

  • Tod des Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsverpflichteten
  • Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten
  • qualifiziertes Konkubinat des Unterhaltsberechtigten:
    • enge Lebensgemeinschaft
    • finanzielle Unterstützung wie in einer Ehe

(Vermutung des Vorliegens eines qualifizierten Konkubinat bei Bestehen des Konkubinats während einer Dauer von 5 Jahren [Beweislastumkehr: Unterhaltsberechtigter muss Nachweis erbringen, dass kein qualifiziertes Konkubinat vorliegt])

Judikatur

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird einem grundsätzlich berechtigten Ehegatten eine Unterhaltsleistung verweigert, der bereits im Scheidungszeitpunkt in einem qualifizierten Konkubinat lebt.

» Informationen zum Konkubinat in der Schweiz

» RA Marc Peyer: “Ab wann besteht ein Konkubinat?”

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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