Übersicht
Das Scheidungsrecht sieht drei Scheidungsgründe vor:
- Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung)
- Scheidungsklage nach zwei Jahren Trennungszeit
- Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit (vor Ablauf der zweijährigen Trennungszeit)
Scheidungsgründe | |||
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Einvernehmliche Scheidung (Scheidung auf gemeinsames Begehren) ZGB 111 – 112 |
Strittige Scheidung (Scheidungsklage) ZGB 114 – 115 |
||
ZGB 111 vollständige Einigung, d.h. Einigung über Scheidungspunkt und sämtliche Nebenfolgen der Scheidung |
ZGB 112 Teileinigung, d.h. Einigung zumindest über Scheidungspunkt |
ZGB 114 nach 2 Jahren Getrenntleben vor Scheidung |
ZGB 115 weniger als 2 Jahre Getrenntleben bei Unzumutbarkeit des Abwartens der Trennungsfrist |
Vollständige Regelung der Nebenfolgen in Scheidungskonvention | Vollregelung oder Teilregelung der Nebenfolgen durch Scheidungsgericht | Regelung der Nebenfolgen in Scheidungskonvention oder durch Scheidungsgericht | Regelung Nebenfolgen durch Scheidungsgericht |
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