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Ehescheidung / Ehetrennung

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Wiederverheiratung / Konkubinat

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung, Konkubinat, Wiederverheiratung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wiederverheiratung

Nach der Scheidung besteht für jeden Ehegatten die Möglichkeit zur Eingehung einer neuen Ehe. Zu beachten ist allerdings, dass bei einer Wiederheirat Unterhaltsansprüche eines Unterhaltsberechtigten verloren gehen können, sofern keinen andere Vereinbarung zwischen den Ehegatten besteht.

» Exkurs: Die Zweitfrau

Literatur

  • SPYCHER/GLOOR, in Basler Kommentar, ZGB I, 7ème éd. 2022, n° 9 ad art. 130 CC
  • SIMEON i, in Commentaire pratique, Droit matrimonial, 2016, n° 1 ad art. 130 CC). Les parties peuvent non seulement prévoir d’autres causes d’extinction, mais aussi exclure l’application de l’art. 130 al. 2 CC par convention et prévoir, dans les limites des art. 19 al. 2 et 20 CO, que la contribution ne s’éteindra pas en dépit de la survenance d’une des causes d’exclusion de l’art. 130 al. 2 CC
  • PICHONNAZ, in Commentaire romand, Code civil I, 2ème éd. 2023, n° 19 s. ad art. 130 CC;
  • cf. ég. LEUBA/MEIER/PAPAUX/VAN DELDEN, Droit du divorce, 2021, n° 831 p. 346

Konkubinat

Geht der Unterhaltsberechtigte ein qualifiziertes Konkubinat ein, das einer ehelichen Lebensgemeinschaft nachkommt, bewirkt dies zwar noch keinen Verlust der Unterhaltsansprüche. In der Regel kann jedoch der Unterhaltsverpflichtete eine Sistierung der Unterhaltszahlungen erwirken (BGE 5C.93/2006).

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird einem grundsätzlich berechtigten Ehegatten eine Unterhaltsleistung verweigert, wenn er bereits im Scheidungszeitpunkt in einem qualifizierten Konkubinat lebt.

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