Der Schuldbrief ist das klassische Verkehrspfandrecht; es ist vor allem dazu berufen insofern als Kapitalanlage zu dienen, als der Grundeigentümer durch Vermittlung des Bodenwertes Geld beschaffen kann. Der Schuldbrief als Pfandtitel mit Wertpapiereigenschaft verkörpert Forderung und Pfandrecht. Die Erstreckung des öffentlichen Glaubens auf Grundbucheintragung und Schuldbrief (Forderung und Pfandrecht) schafft für den gutgläubigen Titelerwerber einen besonderen Schutz, der den Schuldbrief sehr attraktiv macht.
Gesetzliche Grundlagen
- ZGB 842 ff.
Schuldbriefarten und Begriffe
Es gibt 2 grundsätzliche Schuldbriefarten, deren Begriffe zu erläutern sind:
Erläuterung der Hauptmerkmale
Die Hauptmerkmale des (Papier-) bzw. (Register-) Schuldbriefs – in Abgrenzung zur Grundpfandverschreibung – sind:
Erläuterung von Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes
Die weiteren Besonderheiten des Schuldbriefes sind:
- Arten von Schuldbriefen
- Errichtung des Schuldbriefes
- Änderung des Schuldbriefes
- Umwandlung Papier-Schuldbrief in Register-Schuldbrief
- Löschung des Schuldbriefes
- Pfandhalter
- Übertragung des Schuldbriefes
- Schuldbrief-Begebung
- Amortisation
- Rückzahlung
- Gläubigerwechsel
- Schuldnerwechsel
- Handänderung belastetes Grundstück
- Schuldbriefverlust + Gläubigerverschollenheit / Kraftloserklärung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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