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Grundpfandrecht

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Schuldbrief

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schuldbrief ist das klassische Verkehrspfandrecht; es ist vor allem dazu berufen insofern als Kapitalanlage zu dienen, als der Grundeigentümer durch Vermittlung des Bodenwertes Geld beschaffen kann. Der Schuldbrief als Pfandtitel mit Wertpapiereigenschaft verkörpert Forderung und Pfandrecht. Die Erstreckung des öffentlichen Glaubens auf Grundbucheintragung und Schuldbrief (Forderung und Pfandrecht) schafft für den gutgläubigen Titelerwerber einen besonderen Schutz, der den Schuldbrief sehr attraktiv macht.

Gesetzliche Grundlagen

  • ZGB 842 ff. 

Schuldbriefarten und Begriffe

Es gibt 2 grundsätzliche Schuldbriefarten, deren Begriffe zu erläutern sind:

Erläuterung der Hauptmerkmale

Die Hauptmerkmale des (Papier-) bzw. (Register-) Schuldbriefs – in Abgrenzung zur Grundpfandverschreibung – sind:

Erläuterung von Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes

Die weiteren Besonderheiten des Schuldbriefes sind:

Weiterführende Informationen zur Grundpfandverschreibung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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