LAWINFO

Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

QR Code

Immobilien-Gesellschaften

Rechtsgebiet:
Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bisher war das Halten und Verwalten von Immobilien in einer Gesellschaft mit einzig diesem Zweck steuerlich nicht vorteilhaft.

Neuerdings kann der Einsatz einer Immobilien-Gesellschaft als Rechtsträger einer Immobilie doch wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll sein:

  • Unternehmenssteuerreform II (UStR II) und die privilegierte Dividendenbesteuerung der Kantone mildern die sonst ertragsmässig negative wirtschaftliche Doppelbelastung
  • Strategische, operative, wirtschaftliche oder rechtliche Aspekte können den Einsatz einer Immobilien-Gesellschaft als Rechtsträger rechtfertigen.

Der Begriff der Immobilien-Gesellschaft ist kein einheitlicher. Um eine Immobilien-Gesellschaft zu sein, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Gesellschaftszweck: Ausschliesslich oder zur Hauptsache Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Veräusserung von Immobilien mit entsprechender Zwecksetzung in den Statuten.
  • Bilanz: Buchmässiger Immobilien-Anteil von mehr als 50 %.
  • Ertrag: Gewinnerzielung aus Immobilienerträgen.
  • Halten einer oder mehrerer Kapitalanlageimmobilien (Mg. Von Lehre und Praxis).

Eine Gesellschaft, die eine Betriebsliegenschaft (recte „Managementimmobilien“) hält oder andere Zwecke verfolgt, ist keine Immobilien-Gesellschaft!

Bewertungen, Refinanzierung und Steuerfolgen bei Immobilien-Gesellschaften

» Bewertungen

» Refinanzierung

» Steuerfolgen

Besteuerung der Wertzuwachses bei wirtschaftlicher Handänderung (share deal)

Bei der wirtschaftlichen Handänderung (share deal) wird also nur der Wertzuwachs besteuert; dabei gibt es verschiedene Besonderheiten. Insbesondere wird unterschieden in:

» Latente Steuern

» Verkauf Mehrheitsbeteiligung

» Verkauf Minderheitsbeteiligung

Verkaufspreis

Bei der Veräusserung einer Immobiliengesellschaft oder einer Mehrheitsbeteiligung sind zwei Preisparameter zu bestimmen:

  1. der Preis für die Gesellschaftsanteile (Aktien oder GmbH-Anteile)
  2. der für die Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer massgebende Grundstückerlös.

» Kaufpreisfestlegung

Verkauf, Schenkung und Erbschaft

» Juristische Person als Verkäuferin

» Ausländer als Verkäufer

» Schenkung und Erbgang

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.