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Steuerstrafrecht

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EMRK-Garantien

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Steuerhinterziehungs- und Steuerbetrugsverfahren stellen Strafverfahren im Sinne der EMRK dar:

  • Anwendbarkeit auch in Steuerstrafverfahren
    • Steuerbetrugs- und Steuerhinterziehungsverfahren
      • Grundsätzlich sind die EMRK-Garantien auf diese Steuerstrafverfahren anwendbar
    • Verfahren betreffend Steuerwiderhandlung
      • Nach herrschender Lehre sind die minimalen Verfahrensgrundsätze der EMRK auch auf die Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten anzuwenden; ein höchstrichterlicher Entscheid dazu gibt es aber noch nicht
  • Verfahrensgarantien
    • Unschuldsvermutung
      • Jede Person bzw. jeder Steuerpflichtige gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig (vgl. BV 32 Abs. 1)
    • Faires Verfahren
      • Die Steuerbehörden haben die Mindestgarantien für ein faires Verfahren gemäss Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 05.11.1950 (Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)) zu beachten
    • Hinweispflicht
      • Jeder Steuerpflichtige, gegen den ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wird, muss auf sein Recht hingewiesen werden, die Aussage und die Mitwirkung verweigern zu dürfen (vgl. DBG 183 Abs. 1)
    • Beweismittelverwendung
  • Verstösse gegen die Verfahrensgarantien
    • Werden Verfahrensgarantien der EMRK verletzt, kann der Steuerpflichtige diese mit einer sog. “Individualbeschwerde” beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rügen

Literatur

    • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018, S. 331
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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