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Steuerstrafrecht

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Steuerhinterziehung

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorgesehene Strafe bei vollendeter Steuerhinterziehung:

  • Busse im Umfang der hinterzogenen Steuer (100%) im Normalfall oder
  • Busse im Umfang von bis zu 1/3 der hinterzogenen Steuer

(bei kooperativem Verhalten des Steuerpflichtigen; leichter Fahrlässigkeit) oder

  • Busse im Umfang von 1/5 der hinterzogenen Steuer

(bei Selbstanzeige ) oder

  • Busse im Umfang von bis zu 300% der hinterzogenen Steuer

(im Wiederholungsfall; bei unkooperativem Verhalten des Steuerpflichtigen; bei besonderen steuerliche Fachkenntnisse des Steuerpflichtigen; keine Skrupel des Steuerpflichtigen)

Vorgesehene Strafe bei versuchter Steuerhinterziehung:

  • Busse im Umfang von 2/3 der Busse, welche bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre

Kriterium der Bemessung der Busse: Verschulden des Steuerpflichtigen.

Zudem Bezahlung des hinterzogenen Steuerbetrags (inkl. Verzugszinsen), sofern die Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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