Die Verfolgungsverjährungsfristen wurden per 01.01.2017 im DBG und im StHG an die allgemeinen Bestimmungen des StGB angepasst. Die Strafverfolgungsfristen wurden gleich wie die absolute Verjährung befristet. Das für diese Änderungen erlassene Gesetz trat am 01.01.2017 in Kraft und hat folgende Regelung hervorgebracht:
Gegenstand | Verfolgungsverjährungsfrist n. StGB |
Verfolgungsverjährungsfrist n. DBG |
---|---|---|
Verletzung von Verfahrenspflichten |
4 Jahre |
3 Jahre |
Vollendete Steuerhinterziehung |
20 Jahre |
15 Jahre |
Versuchte Steuerhinterziehung |
8 Jahre |
6 Jahre |
Verheimlichung / Beiseiteschaffen von Vermögenswerten in Inventarverfahren |
20 Jahre
Auf 15 Jahre beschränkt (BGE 134 IV 328 |
15 Jahre |
Steuerbetrug |
15 Jahre |
15 Jahre |
Veruntreuung von Quellensteuern |
15 Jahre |
15 Jahre |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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