Obligationen entstehen aus zwei Gründen, die nachfolgend dargestellt werden:
Entstehung durch Rechtsgeschäft
- Hauptanwendungsfall
- Entstehung der Obligation durch Vertrag
- Austausch übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärung
- Grundlage
- OR 1 ff.
- Entstehung der Obligation durch Vertrag
Entstehung durch Gesetz
- Obligationen können durch Gesetz entstehen. Folgende Unterteilung der Entstehungsgründe kann vorgenommen werden:
- Haftung aus ausservertraglicher Schädigung
- Anwendungsbeispiele
- Unerlaubte Handlung (vgl. OR 41 ff.)
- Haftung des Familienhauptes (vgl. ZGB 333)
- Haftung des Grundeigentümers (vgl. ZGB 679 i.V.m. 684)
- Haftpflicht des Motorfahrzeughalters (vgl. SVG 58)
- Haftung des Herstellers (vgl. PrHG 1 ff.)
- Anwendungsbeispiele
- Ungerechtfertigte Bereicherung (vgl. OR 62 ff.)
- Geschäftsführung ohne Auftrag G.o.A. (vgl. OR 419 ff.)
- Richterrecht
- Verletzung absoluter Rechte
- Eigentumsfreiheitsklage (vgl. ZGB 641 Abs. 2)
- Besitzrechtsklage (vgl. ZGB 934 ff.)
- Persönlichkeitsverletzung (ZGB 28 ff.)
- Weitere gesetzliche Ansprüche
- Verwandtenunterstützungspflicht (vgl. ZGB 328 f.)
- Anspruch auf Nachlass der Erben (vgl. ZGB 560)
- Haftung aus ausservertraglicher Schädigung
Literatur
- Gauch Peter / Schluep Walter E. / Schmid Jörg / emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2 Bde., 9. Aufl., Zürich 2008, N660 ff.
- Huguenin Claire, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Zürich 2008, N 1 ff.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Unerlaubte Handlung
- Produktehaftung | produkte-haftung.ch
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Geschäftsführung ohne Auftrag GoA
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.