Obligationen entstehen aus zwei Gründen, die nachfolgend dargestellt werden:
Entstehung durch Rechtsgeschäft
- Hauptanwendungsfall
- Entstehung der Obligation durch Vertrag
- Austausch übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärung
- Grundlage
- OR 1 ff.
- Entstehung der Obligation durch Vertrag
Entstehung durch Gesetz
- Obligationen können durch Gesetz entstehen. Folgende Unterteilung der Entstehungsgründe kann vorgenommen werden:
- Haftung aus ausservertraglicher Schädigung
- Anwendungsbeispiele
- Unerlaubte Handlung (vgl. OR 41 ff.)
- Haftung des Familienhauptes (vgl. ZGB 333)
- Haftung des Grundeigentümers (vgl. ZGB 679 i.V.m. 684)
- Haftpflicht des Motorfahrzeughalters (vgl. SVG 58)
- Haftung des Herstellers (vgl. PrHG 1 ff.)
- Anwendungsbeispiele
- Ungerechtfertigte Bereicherung (vgl. OR 62 ff.)
- Geschäftsführung ohne Auftrag G.o.A. (vgl. OR 419 ff.)
- Richterrecht
- Verletzung absoluter Rechte
- Eigentumsfreiheitsklage (vgl. ZGB 641 Abs. 2)
- Besitzrechtsklage (vgl. ZGB 934 ff.)
- Persönlichkeitsverletzung (ZGB 28 ff.)
- Weitere gesetzliche Ansprüche
- Verwandtenunterstützungspflicht (vgl. ZGB 328 f.)
- Anspruch auf Nachlass der Erben (vgl. ZGB 560)
- Haftung aus ausservertraglicher Schädigung
Literatur
- Gauch Peter / Schluep Walter E. / Schmid Jörg / emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2 Bde., 9. Aufl., Zürich 2008, N660 ff.
- Huguenin Claire, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Zürich 2008, N 1 ff.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Unerlaubte Handlung
- Produktehaftung | produkte-haftung.ch
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Geschäftsführung ohne Auftrag GoA
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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