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Immobilienbesteuerung

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Effektivabzug

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Steuerpflichtige kann anstelle einer Geltendmachung der kantonal unterschiedlichen Pauschale die offene Abrechnung der effektiven Kosten.

Kosten-Arten

Beim Effektivabzug stellt sich stets die Frage, welche Kosten in welchem Umfange zum Abzug zuzulassen sind. Thematisiert werden regelmässig:

Abgrenzung zur Wertvermehrung

Nicht als Unterhaltskosten abzugsfähig sind:

  • wertvermehrende Aufwendungen
  • Auslagen, die den Gebrauchswert erhöhen
  • Auslagen, die die regelmässigen Betriebskosten senken.

Solche Investitionen sind als Anlagekosten im Grundstückgewinnsteuerverfahren beim Immobilienverkauf geltend zu machen.

Literatur

  • Richner / Frei / Kaufmann / Meuter, Handkommentar zum DBG, 3. A., 2016, Art. 32 N 37 ff. DBG
  • Richner / Frei / Kaufmann / Meuter, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. A., 2013, § 30 N 36 ff. StG

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