Die Massagegenstände unterstehen bei der Verwertung nebst der Zwangsvollstreckungsregeln des SchKG auch Vorgaben oder Einschränkungen aus materiellem Recht.
Die Einflussfaktoren auf die Verwertung lassen sich am besten objektbezogen erläutern:
- Grundstücke
- Fahrnis
- Unbestrittene, fällige Guthaben
- Bestrittene, schwer einbringliche oder nicht fällige Guthaben
- Kotierte Wertpapiere
- Nicht kotierte Wertpapiere
- Schadenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Immaterialgüterrechte
- Markenrechte
- Designs
- Patente
- Filmrechte
- Software
- Domain-Names
- Virtuelle Währungen
- Andere Rechte
- Anfechtungsansprüche
- Verantwortlichkeitsansprüche vs. Organe
- Anteile an Gemeinschaftsvermögen
- Betriebsweiterführung mit späterem Betriebsverkauf
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 3 ff.
- BÜRGI-BSK II, Art. 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, Art. 256 SchKG
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung, Berner Bankrechtstag 1996, BBT Bd. 3, 159 ff.