Die Zweigniederlassung ist gesetzlich nicht definiert. Mangels Legaldefinition ist hiefür auf Lehre und Rechtsprechung zurückzugreifen.
Gemäss BGE 117 II 85 ff. beinhaltet die Zweigniederlassung „ein kaufmännischer Betrieb, der zwar rechtlich ein Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenem Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie jene ausübt und dabei über eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Unabhängigkeit verfügt“.
Die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch, d.h. nicht rechtsbegründend (vgl. OR 641).
Weiterführende Informationen zur Zweigniederlassung
» Rechtliche Informationen zur Zweigniederlassung
GAUCH PETER, Der Zweigbetrieb im Schweizerischen Zivilrecht, Zürich 1974
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