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Aktiengesellschaft

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AG oder GmbH?

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Durch die Gesetzesrevisionen bei Gesellschaftstypen in den vergangenen Jahren sind die konsequenten Unterschiede aufgehoben bzw. verwässert worden. Zu nennen sind dabei:

  • ehem. Kapitalobergrenze bei der GmbH (CHF 2 Mio.)
  • Revisionspflicht (AG) und Revisionsfreistellung (GmbH) [mit RAG nun gleiche Regeln]
  • etc.

Unterschiede von AG und GmbH

Grundsätzlich verbliebene Schwerpunkt-Unterschiede:

  • Anonymität (AG)
  • Einfache Übertragung der Beteiligungspapiere (AG)
  • Kreditfähigkeit, wegen der Hinterlegung der Beteiligungspapiere (AG)
  • Konkurrenzverbot des Geschäftsführers und bei statutarischer oder vertraglicher Festlegung auch der nicht geschäftsführenden Gesellschafter (GmbH)
  • Geringster Kapitaleinsatz (GmbH)

Weiterführende Informationen zur GmbH

» Gesellschaft mit beschränkter Haftung

» Konkurrenzverbot bei der Gmbh

Unterschiede im Überblick

 

Aktiengesellschaft

(Art. 620 – 763 OR)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(Art. 772 – 827 OR)

Körperschaftsartkapitalbezogenteils kapitalbezogen, teils personenbezogen
Zweckverfolgungin der Regel wirtschaftliche Zweckverfolgungwirtschaftliche Zweckverfolgung
Betrieb eines Unternehmenskaufmännischer Artkaufmännischer Art
Kapitalhaftungausschliesslich mit dem Gesellschaftsvermögenneben dem Gesellschaftsvermögen die Gesellschafter insoweit subsidiär persönlich und solidarisch, als das Stammkapital nicht einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt ist
GrundkapitalAktienkapital mind. CHF 100’000, Sacheinlage oder Sachübernahme möglichStammkapital mind. CHF 20’000, Sacheinlage oder Sachübernahme möglich
Kapitalaufteilungin Teilsummen (=Aktien) zerlegtin Teilsummen nach Anteil Gesellschafter (= Stammanteile) zerlegt
Mindestliberierung20% des Nennwertes je Aktie, aber insgesamt mind. CHF 50’000vollständig Liberierung notwendig (Art. 777c OR)
Anzahl Gründermindestens 1mindestens 1
Gründerzusammensetzungnatürliche und/oder juristische Personennatürliche und/oder juristische Personen
Statutenjaja
Vorgeschriebene OrganeVR, GV, RevisionsstelleGesellschafterversammlung, Revisionsstelle fakultativ
Nationalitätenerfordernis
Organe
mind. 1 Vertreter mit Wohnsitz in der CHmind. 1 Vertreter mit Wohnsitz in CH
Vertretungsbefugnis für gewöhnliche GeschäfteVR, sofern die Statuten oder Organisationsreglement nichts anderes bestimmen, gilt Einzelvertretungsbefugnis für Rechtshandlungen, die der Zweck mit sich bringen kannGesellschafter alle Geschäfte, die der Zweck mit sich bringen kann, gemäss Organisationsreglement
Vertretungsbefugnis für aussergewöhnliche GeschäfteZweckwidrige Handlungen des VR nachträglich durch GV genehmigungsfähig (Art. 704 OR)Es gelten die im HR eingetragenen Bestimmungen
Gewinn-/Verlust-VerteilungGewinn im Verhältnis der auf das AK einbezahlten Beträge, sofern Statuten nichts anderes vorsehenGemäss Anteil am Stammkapital, nach Abzug gesetzlicher/statutarischer Reserven
Konkurrenzverbotnein, fakultativ im ABVja
Revisionspflicht

Ordentliche:

Wenn 2 von 3 Kriterien während 2 Folgejahren erfüllt sind: Bilanzsumme > 20Mio, Umsatzerlös >40Mio, Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt >250, oder wenn Aktionäre, die 10% des AK vertreten es verlangen

Eingeschränkte:

Wenn keine ord. Revision nötig und Aktionäre nicht verzichten

Ordentliche:

Wenn 2 von 3 Kriterien während 2 Folgejahren erfüllt sind: Bilanzsumme >20Mio, Umsatzerlös >40Mio, Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt >250

Eingeschränkte:

Wenn Voraussetzungen für ord. Revision nicht gegeben sind und Gesellschafter nicht verzichten

OrganhaftungVR, GF oder Liquidator gemäss Art. 754 OR, zudem Gründungshaftung und Haftung für den Emissionsprospekt 

Vorteile und Nachteile von AG und GmbH

Gesellschaft

AG

GmbH

GegenstandVorteilNachteilVorteilNachteil
Grundkapital CHF 100’000CHF 20’000 
Kapitalliberierung min. 20 %, mindestens aber CHF 50’000mindestens CHF 20’000 
Nennwert pro Anteilmin. CHF 0.01  min. CHF 100
Pflichten der GesellschafterNur Pflicht zur AK-Liberierung Konkurrenzverbot möglich
(Festlegung in Statuten)
Treuepflicht der Gesellschafter
Nachschusspflicht der GesellschafterKeine (aus Sicht der Aktionäre)Keine (aus Sicht der AG)Nachschusspflicht möglich
(Festlegung in Statuten)
 
Nebenleistungs-pflichtenKeine (aus Sicht der Aktionäre)Keine (aus Sicht der AG)Zulässig für Zweck der GmbH,
Erhaltung der GmbH und Wahrung
der Zusammensetzung
der GmbH-Gesellschafter
 
Auskunfts- und Einsichtsrecht beschränktOhne Revisionsstelle:
Unbegrenztes Auskunfts-
und Einsichtsrecht;
mit Revisionsstelle: soweit
der Gesellschafter ein
berechtigtes Interesse
glaubhaft machen kann
 
Veräusserung von Gesellschafts-anteilenEinfache Übertragung
(Inhaberaktien: Besitzes-übertragung;
Namenaktien: Besitzes-übertragung
+ Indossament oder Zession)
  Komplizierte Anteils-übertragung
Einsatz-möglichkeiten

Grosses Unternehmen

Hohe Anzahl der Gesellschafter

Anonymität

Kapitalanlage-Möglichkeiten

Haftungs-begrenzung

 Verpflichtung der
Gesellschafter zu
Nebenleistungs- + Nachschuss-Pflichten

Personen-bezogenheit

Wenige Gesellschafter

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