Die „Nichtausstellung“ von Aktientitel ist in zwei Bereichen anzutreffen:
Verzicht auf Titeldruck:
- aus Sicherheitsgründen (zur Vermeidung des Verlust- und Diebstahlrisikos)
- in geschlossenen KMU-Gesellschaften
Sammelverwahrung:
- vereinfachter digitaler Wertpapiertransfer bei börsenkotierten Gesellschaften
- Rechteverwaltung beim schweizerischen Zentralverwahrer SIS SIX AG
- eine Art zentralistische buchhalterische Verwaltung im Rahmen der Sammeldepot der der SIS SIX AG angeschlossenen Banken
- Notwendigkeit der Zession als Übertragungsmittel
- Bank verlangt meistens Zession im Vorfeld des Aktienverkaufs
- Loslösung des Aktientitels von seiner sonst physischen Existenz (sog. „Aktien-Dematerialisierung“)