LAWINFO

Aktiengesellschaft

QR Code

Corporate Governance (CG)

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

CG-Einleitung

Die Corporate Governance (GC) stammt aus dem Angelsächsischen und dreht sich um das sog. Principal-Agent-Problem, d.h. dem Interessengegensatz von Aktionär bzw. Stakeholder und Unternehmensführung.

Zentrales Thema der Corporate Governance (CG) ist das Verhältnis zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und operativer Geschäftsleitung. Ausgangspunkt für das Verhältnis bilden die rechtlichen Pflichten des Verwaltungsrats. Die Anforderungen an die Verwaltungsratsmitglieder wurden in den vergangenen Jahren unabhängig von der Unternehmensgrösse umfangreicher und komplexer.

Corporate Governance bedeutet nicht nur reine Einhaltung von rechtlichen Vorgaben, sondern die Berücksichtigung der ebenso wichtigen Softfacts.

Das System der Unternehmensführung und –überwachung nach Corporate Governance (CG) lässt sich durch folgende Aspekte weiter beleuchten:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.