CG-Einleitung
Die Corporate Governance (GC) stammt aus dem Angelsächsischen und dreht sich um das sog. Principal-Agent-Problem, d.h. dem Interessengegensatz von Aktionär bzw. Stakeholder und Unternehmensführung.
Zentrales Thema der Corporate Governance (CG) ist das Verhältnis zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und operativer Geschäftsleitung. Ausgangspunkt für das Verhältnis bilden die rechtlichen Pflichten des Verwaltungsrats. Die Anforderungen an die Verwaltungsratsmitglieder wurden in den vergangenen Jahren unabhängig von der Unternehmensgrösse umfangreicher und komplexer.
Corporate Governance bedeutet nicht nur reine Einhaltung von rechtlichen Vorgaben, sondern die Berücksichtigung der ebenso wichtigen Softfacts.
Das System der Unternehmensführung und –überwachung nach Corporate Governance (CG) lässt sich durch folgende Aspekte weiter beleuchten:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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