Besteuerung der KMAG
Die KMAG wird steuerlich wie die AG behandelt. Weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene sind Sonderbehandlungen vorgesehen [vgl. ISLER E., Zur steuerrechtlichen Eignung der Kommanditaktiengesellschaft, in SAG 29 (1956/1957), S. 182]. Auch die Steuerpraxis kennt keine Ausnahmen
Besteuerung der persönlich haftenden Aktionäre
- Differenzierung des Entgelts des unbeschränkt haftenden Gesellschafters?
- in Salär für Geschäftsführung und Sondervergütung für das übernommene Haftungsrisiko (Risikoprämie)?
- denkbar, infolge der geringen Verbreitung der KMAG aber nicht publik
- Risikoprämie für Übernahme der unbeschränkten Haftung?
- Die persönlich haftenden Aktionäre können die Übernahme auch eines effektiven Haftungsrisikos nicht als abzugsfähige Aufwendung steuerlich absetzen
Besteuerung der übrigen Aktionäre
Es gelten die allgemeinen Regeln zur Besteuerung der Aktionäre der AG.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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