(auch Konstitutive Aktienkapital-Herabsetzung)
Ziele:
- Rückerstattung von Eigenkapital an die Aktionäre
- Gewinnverdichtung (Dividendenausschüttung wird sich künftig auf weniger Aktien verteilen)
Motive:
- Rückzahlung nicht mehr benötigter Mittel an die Aktionäre
- zB wegen guten Geschäftsganges
- Gutschrift betrieblich nicht benötigter Mittel an die Aktionäre auf deren Konto bei der AG
- zB fortgesetzte Mittelzurverfügungstellung als zinstragende Darlehen (Prüfung allf. Steuerfolgen)
Rechtliche Qualifikation:
- eine Art Teilliquidation
Verfahren:
- Vorbereitung des Kapitalherabsetzungsvorhabens durch den VR
- Festlegung des Reduktionsbetrages und der Reduktionsart (Reduktion Anzahl Aktien oder des Nennwertes der Aktien)
- Beizug eines zugelassenen Revisors und Veranlassung des Prüfungsberichts
- Einladung der Aktionäre zur Generalversammlung
- Durchführung einer Generalversammlung
- Prüfungsbericht
- Versammlungsteilnahme eines zugelassenen Revisionsexperten, der seinen Prüfungsbericht, wonach die Gläubigerforderungen trotz AK-Herabsetzung voll gedeckt sind, vorlegt und Auskunft gibt
- Öffentliche Urkunde 1
- Publikation Schuldenruf
- 3-maliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
- Gläubiger
- Forderungsanmeldung
- Begehren um Bezahlung oder Sicherstellung (vgl. OR 733)
- Anmeldungsfrist
- 2 Monate seit der 3. SHAB-Publikation
- Nach Fristablauf der 3. SHAB-Publikation und Behandlung allf. Forderungsanmeldungen
- Öffentliche Urkunde 2
- Feststellungsbeschluss der korrekten Durchführung der Kapitalherabsetzung
- Handelsregisteranmeldungen
- SHAB-Publikation
- Vollzug bzw. Nachbearbeitung
- Mittelverwendung
- Verbuchung der Kapitalreduktion und der Mittelverwendungen etc.
- Steuerdeklaration zur gegebenen Zeit
Bilanz:
- Mittelabfluss bewirkt eine sog. „Bilanzverkürzung“ (Aktivenreduktion + kleinere Bilanzsumme)
Steuern:
- Realisierung eines steuerfreien Kapitalgewinns
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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