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Aktiengesellschaft

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Grundsätze

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs werden durch folgende aktienrechtliche Grundsätze bestimmt:

  • Kapitalbezogenheit
  • Anonymität
  • Gleichbehandlung

Abgerundet werden die Grundsätze durch die Allgemeinen Rechtsprinzipien:

  • Sachlichkeitsgebot
  • Schonende Rechtsausübung
  • Rechtsmissbrauchsverbot

Die Kapitalbezogenheit und das Mehrheitsprinzip der AG erfahren durch die Gesetzgebung gewisse Einschränkungen:

Individual- und Minderheitenschutz:

  • Unentziehbare Rechte (= Wohlerworbene Rechte; vgl. OR 706b)
    • Recht auf Teilnahme an der GV
    • Mindeststimmrecht
    • Klagerechte (vgl. Aktienrechtliche Klagen)
    • Anspruch auf Bekanntgabe des Geschäftsberichts
    • Einsichts- und Auskunftsrecht
    • Recht auf Einsetzung eines Sonderprüfers
  • Qualifizierte Beschlussquoren (= formeller Minderheitenschutz)
    • Doppelte Quoren für wichtige GV-Beschlüsse (vgl. OR 704)
  • Minderheitsrechte
    • Traktandierungsrecht der Aktionäre, die im Nennwert von CHF 1 Mio. vertreten (vgl. OR 699 Abs. 3)
    • Einberufungs- und Traktandierungsrecht der Aktionäre, die 10 % des Aktienkapitals vertreten (vgl. OR 699 Abs. 3)

Von der Kapitalbezogenheit abweichende Aktionärsrechte:

Weiterführende Informationen

» Aktienrechtliche Klagen

Der Staat als Aktionär

  • Die AG ist nicht prädestiniert für die Erfüllung staatlicher Aufgaben
  • Die Stellung des Staats als Aktionärs ist nur beschränkt zur Wahrung öffentlicher Interessen geeignet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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