Die Aktionäre haben wegen des Konflikts zwischen ihrem Informationsrecht und dem Geheimhaltungsrecht der AG Anspruch auf Sonderprüfung:
1. Gegenstand der Sonderprüfung
- Bestimmte Sachverhalte
- positiv
- Tatsachen
- negativ
- keine Rechtsfragen
- keine Ermessensfragen
- keine Zweckmässigkeitsfragen
- keine Angemessenheitsfragen
- keine umfassende Geschäftsprüfungs-Überprüfung
- positiv
- Glaubhaftmachung
- Gesetzesverstösse
- Statutenverletzungen
- Subsidiarität der Sonderprüfung nach Ausschöpfung des Auskunftsrechts
2. Einleitung der Sonderprüfung
- durch Entscheid der GV auf Antrag eines Aktionärs
- Ablehnung durch die GV
- Aktionäre, die 10 % oder min. nominal CHF 2 Mio. vertreten
- Recht auf Begehren an den Richter
- binnen der 3 monatigen Verwirkungsfrist
- Aktionäre, die 10 % oder min. nominal CHF 2 Mio. vertreten
3. Begehren an den Richter
- Antrag auf Sonderprüfung
- Begründung
- Formell (Legitimation)
- Aktionärsstellung
- Aktionäre, die 10 % oder min. nominal CHF 2 Mio. vertreten
- Rechtsschutzinteresse
- Ausschöpfung des Auskunfts- und Einsichtsrecht (Subsidiarität)
- Materiell
- Überprüfungsfähiger Sachverhalt
- Notwendigkeit der Überprüfung für die Rechtsausübung
- Glaubhaftmachung von Widerrechtlichkeit und Schädigung
- Formell (Legitimation)
4. Einsetzung des Sonderprüfers
- nach Anhörung der AG
- durch Auftrag des Richters
- Sonderprüfer = Beauftragter der AG
5. Untersuchung
- Sachverhalt
6. Berichterstattung des Sonderprüfers an den Richter
7. ggf. Widerspruch der AG wegen ihrer Geheimhaltungsinteressen
8. Verabschiedung der Sonderprüfung durch den Richter
9. Kostentragung
- Richterentscheid
- Regelfall: AG (Vermeidung, dass Prozesskosten die Sonderprüfung verunmöglichen)
- Ausnahme: Gesuchsteller ein Anteil
- GV-Zustimmung zu Sonderprüfung
- AG
Gesetzliche Grundlage
Gerichtsentscheide
- Urteil Einzelgericht des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 09.08.2018 (HE180137), in: ZR 118 (2019) Nr. 4, S. 12 ff. (zu den Anforderungen, namentlich Subsidiarität, internen Vorgang betreffende Gegenstände, Substanziierung bzw. Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, keine unzulässige Ausforschung der Beklagten, Erfordernis des Rechtsschutzinteresses, Abzielung auf Rechtsfragen-Beantwortung oder Würdigung; in casu Abweisung des Begehrens, soweit darauf eingetreten werden konnte)
- BGer 4A_223/2019 vom 16.10.2019 (Richter muss den gesuchstellenden Aktionären und der Gesellschaft ausdrücklich Gelegenheit einräumen, eine Stellungnahme zum Sonderprüfungsbericht abzugeben und Ergänzungsfragen dazu stellen zu können)
- BGE 4A_554/2011 vom 10.02.2012
- BGE 4A_648/2011 vom 04.04.2012
- BGE 4C_190/2005
- BGE 123 III 261 ff.
- BGE 133 III 133
- BGE 133 III 180
Erläuterung von Gerichtsentscheiden
Literatur
- GASSMANN RICHARD, Aktienrechtliche Sonderprüfung – doch mehr als nur ein Papiertiger?, in: recht 13 (1995) 234 ff.
- KUNZ PETER V., Zur Subsidiarität der Sonderprüfung, in: SJZ 92 (1996), S. 1 ff.
- ROTH PELLANDA KATJA, Q&A zur Klage auf Durchführung einer Sonderprüfung nach Art. 697a ff. OR, in: GesKR 3/2007, S .294 ff.
- WEBER ROLF H., Sonderprüfung – Hürdenlauf ohne Ende für den Aktionär?, in: Aktienrecht 1992 – 1997 Versuch einer Bilanz, Festschrift Bär, Bern 1998, S. 401 ff.