Seit 2006 ist schweizweit – zur Haftungsbeschränkung und zur Fortbestandssicherung, trotz Ein- und Austritts von Anwaltspartnern – die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform für eine Anwaltspartnerschaft zugelassen (vgl. BGE 138 II 440 ff.).
- Definition
- Anwalts-AG = Aktiengesellschaft, welche den Betrieb einer Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft bezweckt
- Grundlagen
- OR 620 ff. + BGFA 8
- Abgrenzungen
- Anwaltskanzlei in Form einer Einzelfirma oder Personengesellschaften (KLG oder KMG)
- Ziele
- Beschränkung des persönlichen Haftungsrisikos der Inhaber-Anwälte
- Sicherung des Anwaltskanzlei-Fortbestandes
- Beitritt + Ausscheiden Partner-Anwalts (Aktionär)
- Trennung der Besteuerung von Kanzlei und Inhaber-Anwälten (Kanzlei-Sitz: An steuerlich teuren, international bekannten Stadtlagen; Anwalts-Wohnsitz: in steuergünstigen Wohngemeinden; Vermeidung von Steuerausscheidungen)
- Zulässigkeit der Anwalts-AG
- Das Bundesgericht hat die Anwalts-AG ausdrücklich zugelassen (vgl. BGE 138 II 440 ff.)
- Voraussetzungen
- Strikte Auflagen, welche die Unabhängigkeit der anwaltlichen Berufsausübung (vgl. BGFA 8 Abs. 1 lit. d)
- Beherrschung durch registrierte Rechtsanwälte (vgl. BGer 2C_1054/2016, BGer 2C_1059/2016 vom 15.12.2017)
- Keine Nicht-Anwälte als Aktionäre (Unzulässigkeit der sog. „interdisziplinären Anwaltskörperschaft“ (vgl. BGE 144 II 147 ff. i.Z.m. einem dipl. Steuerexperten; siehe auch die Box))
- Organisations- und Mandatsführungs-Reglemente
- Es empfiehlt sich für die berufsrechtlichen Anforderungen organisatorische Vorkehrungen zu treffen:
- Organisationsreglement
- Mandatsführungsreglement
- Berufsrechtliche Vorgaben
- BGFA 8 Abs. 1 lit. d verlangt, dass Rechtsanwälte in der Lage sein müssen, den Anwaltsberuf jederzeit unabhängig ausüben zu können
- Sicherstellung der Corporate Governance in der Anwalts-AG
- Vgl. auch Grundlage
- BGFA 8 Abs. 1 lit. d verlangt, dass Rechtsanwälte in der Lage sein müssen, den Anwaltsberuf jederzeit unabhängig ausüben zu können
- Es empfiehlt sich für die berufsrechtlichen Anforderungen organisatorische Vorkehrungen zu treffen:
- Exkurs: Anwalts-Holdinggesellschaft
- Erfordernis der institutionellen Unabhängigkeit
- Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zulassung einer RA-Holdinggesellschaft vgl. Entscheid der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich, in: ZR 2016 Nr. 32
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12., vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 16/4, Rz 988 ff., S. 675 f.
- AMBERG VINCENZO, Das neue Anwaltsgesetz, Übersicht und Spannungsfelder, in: ZBJV 2015 629 ff.
- GURTNER JEROME, La réglementation des sociétés d’avocats en Suisse: entre protectionnisme et libéralisme, Diss. Neuchâtel 2016
- NATER HANS / RAUBER MARTIN, Zulässigkeit der Anwalts-AG: Stunde der Wahrheit, in: SJZ 2011 212 ff.
- NOBEL PETER, Berner Kommentar OR, § 5 N 98 ff.
- RUFENER ADRIAN, Bundesgericht bejaht Zulässigkeit der Anwalts-AG, ANWALTS REVUE 2012, 500 ff.
- SENNHAUSER NORBERT, Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft, Diss. Bern 2013 = ASR 789
- ZINDEL GAUDENZ, Anwaltsgesellschaften in der Schweiz, in: SJZ 2012 249 ff.
- VON RECHENBERG BEAT, Interdisziplinäre Anwaltskörperschaft – Wohin führt der Weg?, in: ANWALTS REVUE, 5/2018, S. 201 ff,
- SCHMIDT RICHARD, Eintragung einer interdisziplinären Anwaltskörperschaft, in: ANWALTS REVUE 6/7/2018, S. 289 f.
Judikatur
- Zur Zulassung der AG als Rechtsform für Anwaltskanzleien
- ZR 105 (2006) Nr. 71, S. 294 ff.
- BGE 138 II 440 ff.
- BGer 2C_1054/2016 vom 15.12.2017
- BGer 2C_1059/2016 vom 15.12.2017
- Zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine (interdisziplinäre) Anwaltskörperschaft (nach BGE 144 II 147 ff. nicht mehr aktuell)
- ZR 117 (2018) 101 ff.
- Zur Anwaltskanzlei in der Form einer juristischen Person, wenn ein Teilhaber, der Anteilsrechte hält und im VR über einen Sitz verfügt, aber nicht im kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist
- BGE 144 II 147 ff. = Pra 12/2018, Nr. 141
- Zur institutionellen Unabhängigkeit von Anwalts-Holding-Gesellschaften
- ZR 2016 Nr. 32 (Voraussetzungen der Zulassung einer Anwalts-Holding-Gesellschaft, Entscheid der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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