Der Konzern
- ist im Schweizerischen Recht nicht geregelt
- Anwendung des Aktienrechts
- Anwendung von Lehre und Rechtsprechung
- beinhaltet üblicherweise die Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, bei der die eine die andere beherrscht
- besteht in der Regel in einem Mutter-Tochter-Verhältnis oder aber auch Grossmutter-Mutter-Tochter-Verhältnis
- lässt die rechtliche Selbständigkeit fusionsfähiger Rechtsträger beibehalten und bildet trotzdessen eine wirtschaftliche Einheit
- hat heute eine beachtliche Bedeutung
Weiterführende Informationen
Literatur
- DRUEY JEAN NICOLAS, Leitungsrecht und –pflicht im Konzern, in: Vom Gesellschafts- zum Konzernrecht, Bern 2000, S. 1 ff.
- KUZMIC KRISTINA, Haftung aus „Konzernvertrauen“, SSHW, Bd. 187, Zürich 1998
- PETER HENRY, „Spaghetti-Konzernrecht“, in: FS Nobel, Zürich 2005, S. 251 ff.
- PLUESS ADRIAN, Zur Rechtsstellung des „Konzernführers“, in: Neues zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Forstmoser, Zürich 1993, S. 147 ff.
- SCHILTKNECHT RETO, Arbeitnehmer als Verwaltungsräte abhängiger Konzerngesellschaften, Diss. Bern 1997
- VON DER CRONE HANS CASPAR / WALTER MARIA, Konzernerklärung und Konzernverantwortung, in SZW 2001 S. 53 ff.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven GesellschaftAutoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der SchweizAutoren:Organhaftung / Aktienrechtliche ...Einleitung zur OrganhaftungAutoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...Autoren:Verein / VereinsrechtEinleitung: Verein / Vereinsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht