Begriff: Kommanditaktiengesellschaft
Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und für bestimmte Gesellschafter die Stellung ähnlich jener von Kollektivgesellschaftern zuweist, indem diese für die Verbindlichkeit der Gesellschaft subsidiär unbeschränkt und solidarisch haften.
Sprachsynonyme:
- Französisch: société en commandite par actions
- Italienisch: società in accomandita per azioni
- Englisch: partnership limited by shares
Legaldefinition
Art. 764 OR
A. Begriff
1 Die Kommanditaktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und bei der ein oder mehrere Mitglieder den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt und solidarisch gleich einem Kollektivgesellschafter haftbar sind.
2 Für die Kommanditaktiengesellschaft kommen, soweit nicht etwas anderes vorgesehen ist, die Bestimmungen über die Aktiengesellschaft zur Anwendung.
3 Wird ein Kommanditkapital nicht in Aktien zerlegt, sondern in Teile, die lediglich das Mass der Beteiligung mehrerer Kommanditäre regeln, so gelten die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft.
Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen
Kommanditaktiengesellschaft
= Rechtsträger nach dem Vorbild der AG, mit dem Unterschied, dass mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern solidarisch und unbeschränkt wie der Kollektivgesellschafter haftet; die KMAG ist kaum verbreitet.
Aktiengesellschaft
= kapitalbezogener Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Gesellschafter höchstens für die Aktien-Liberierung haften.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
= teils kapitalbezogene (Stammkapital) und teils personenbezogene Gesellschaft (namentlich im HR eingetragene Gesellschafter als Teilhaber) mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit Stammeinlagen, die mindestens durch CHF 1‘000 teilbar sind und max. CHF 2 Mio. ausmachen dürfen.
» Weiterführende Informationen zur GmbH
Kollektivgesellschaft
= personenbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die Gesellschafter subsidiär persönlich haften.
Kommanditgesellschaft
= überwiegend personen- und teils kapitalbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die subsidiär unbeschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Komplementäre) persönlich haften und die Kommanditäre beschränkter Haftung unterworfen sind.