Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft
- Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit
- teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform
- durch Verbindung von zwei Arten von Gesellschaftern
Weiterführende Hinweise
Im Gegensatz zum deutschen Recht, wo die KMAG eine modifizierte Kommanditgesellschaft ist, hat der schweizerische Gesetzgeber die KMAG als Abart der Aktiengesellschaft (AG) ausgestaltet (vgl. OR 764 Abs. 2).
Ziele der Kommanditaktiengesellschaft
- Verbindung von Kapitalkraft der Aktionäre und geschäftlicher Tüchtigkeit der unbeschränkt haftenden Geschäftsführer
Der Gesetzgeber wollte eine sog. „Zwischenform zwischen Privatunternehmen und Aktiengesellschaft“.
Motive für eine Kommanditaktiengesellschaft
- Verbindung von
- Realhaftung und Personalhaftung
- begrenztem Realkredit und unbeschränktem Personalkredit
- Verfolgung wirtschaftlicher Ziele
- Führung eines kaufmännischen Unternehmens
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:SICAF: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit fes...Autoren:StatutenEinleitung zu StatutenAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:Verein / VereinsrechtEinleitung: Verein / Vereinsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht