Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede:
- Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter
- zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne
- Geschäftsführungsbefugnis
- Vertretungsrecht
- subsidiär persönlicher, unbeschränkter und solidarischer Haftung
Durch die weitere Gesellschafterart neben der Aktionäre, d.h. den „unbeschränkt haftenden Aktionären“, ist bei der KMAG die aktienrechtliche Struktur durch ein personalistisches Element modifiziert.
Für die KMAG gelangen, soweit nicht etwas anderes vorgesehen ist, die Bestimmungen über die AG zur Anwendung (vgl. OR 764 Abs. 2)