Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen:
Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter)
Gesetzlicher Vertreter:
- Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand oder Vormund
- Organvertreter bei juristischer Person als Aktionär
Vertraglicher Vertreter:
- Bevollmächtigter
Institutionelle Stimmrechtsvertretung
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter:
- = unabhängige Person, die von den Aktionären mit der Vertretung betraut werden, sofern und soweit die AG in ihren Statuten eine solche Möglichkeit vorsehen und einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter berufen hat.
- Erfordernis der Unabhängigkeit
- analog der Revisionsstelle (vgl. OR 728)
- nicht Arbeitnehmer der AG
- nicht in den Diensten des Mehrheits- oder Hauptaktionärs
- keine (sonstigen) Mandate für die AG
- keine Annahme besonderer Vorteile von der AG
- Pflicht nur zur Wahrnehmung des Stimmrechts durch
- JA
- NEIN
- ENTHALTUNG
- Weisungen?
- Unabhängigen Stimmrechtsvertreter trifft keine Pflicht zur Einholung von Instruktionen; AG hat den Aktionären Formulare zuzustellen, die die Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ermöglichen
- Ohne Weisungen stimmt der unabhängige Stimmrechtsvertreter nach den Anträgen des VR
- Der unabhängige Stimmrechtsvertreter steht sowohl zur AG als auch zum Aktionär in einem Auftragsverhältnis.
- Die Mandatskosten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters trägt die AG.
Depotvertreter:
- = Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter, die die Aktien des Vertretenen im Depot haben und diesen in der GV vertreten (vgl. OR 689d Abs. 3).
- Pflicht
- zur Einholung von Weisungen beim vertretenen Aktionär vor der GV
- zur weisungsgemässen Stimmabgabe
- Bei Weisungslosigkeit hat der Depotvertreter zu stimmen
- nach seinen allgemeinen Weisungen
- bei fehlen allgemeiner Weisungen nach den Anträgen des VR
- Der Depotvertreter kann also nicht eine eigene Meinung in die Abstimmung einbringen.
- Doppelvertretung des Depotvertreters (Depotstimmen und Organvertretung eigener Aktien)
- Abgrenzung der Organvertretung
- Veranlassung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters (vgl. OR 689c)
Gesetzliche Grundlage
Weiterführende Informationen
Private Stellvertretung (Stimmrechtsausschluss)
- vgl. BGE 128 III 142
Aktionärsrechte / Aktionärsschutz – ETHOS Services
Die ETHOS Stiftung für nachhaltige Entwicklung bietet über ihre Tochtergesellschaft „ETHOS Services“ verschiedene Leistungen im Bereiche an:
Aktionärsvertreter / Proxy Advisors
Organisationen, die institutionelle Anleger und Kleinanleger an Generalversammlungen (GV) vertreten:
- Ethos-Stiftung (Genf / Zürich)
- zCapital AG (Zug)
- Actares (Bern / Genf)
- Swipra (Zürich)
- CalPERS (Sacramento, CA)
- NBIM (Oslo)
- Hermes EOS (London)
- Robeco (Rotterdam)
- ISS Institutional Shareholder Services (Rockville, MD)
- Glass, Lewis & Co. (San Francisco, CA)
- Egan-Jones Proxy Services (Haverford, PA)
- Marco Consulting Group (Chicago, IL)
- C & W Investment Group (Goldston, NC)
- ProxyTell, LLC (Fairfax, VA)
- MSCI (New York, NY)
- Deminor International (Brüssel)
Literatur
- BIEDERMANN DOMINIQUE, Ausübung der Aktionärsrechte e- Eine wichtige Aufgabe für die Pensionskasse, in Schweizer Personalfürsorge 01/06, S. 55 f.
- BÖCKLI Peter, Das Aktienstimmrecht und seine Ausübung durch Stellvertreter, Diss. Basel 1961.
- BÜRGI Wolfhart F., Zürcher Kommentar, Die Aktiengesellschaft, Rechte und Pflichten der Aktionäre, Bd. V/5b/1, OR 660-697, Zürich 1957.
- GAUTSCHI Georg, Das Depotstimmrecht der Banken, Probleme der Aktienrechtsrevision, BTJP (1972) 123 ff.
- HAGMANN Eugenie, Die Vertretung der Aktien in der Generalversammlung der Aktiengesellschaft, Diss. Bern 1951.
- HUBACHER KEVIN M., Gewerbsmässige Stimmrechtsvertretung und –beratung bei Aktiengesellschaften – Vertrags-, aktien- und börsenrechtliche sowie regulatorische Aspekte, Zürich/Basel/Genf 2015, 290 S.
- MEYER Philippe, Der unabhängige Stimmrechtsvertreter im schweizerischen Aktienrecht, Dissertation, Zürich / St. Gallen 2006.
- MÖHRING Philipp, Proxy-Stimmrecht und geltendes deutsches Aktienrecht, in FS Ernst Gessler, München 1971, 127 ff.
- PROJER KASPAR, Die Übermittlung des Aktionärwillens durch die unabhängige Stimmrechtsvertretung, Zürich/Basel/Genf 2017, 343 S.
- VON SALIS ULYSSES, Die Gestaltung des Stimm- und Vertretungsrechts im Schweizerischen Aktienrecht, SSHW, Bd. 174, Zürich 1996.
- SCHERRER ERIC R., Die Stimmrechtsausübung durch Depotvertreter, SSHW, Bd. 178, Zürich 1997.
- SCHNEIDER Heinrich, Das Depotstimmrecht aus Sicht der Banken, ST 68 (1994), 696 ff.
- TILLMANN Erich, Das Depotstimmrecht der Banken, Diss. Zürich 1985
- WAIDACHER Reto, Institutionelle Stimmrechtsvertretung, Dissertation, Zürich 1997.
- WEBER-DÜBLER Hans Peter, Das Depotstimmrecht der Banken, SAG 46 (1974), 49ff.
- WOHLMANN Herbert, Zur Organvertretung im neuen Schweizerischen Aktienrecht, in: SJZ 90 (1994), 116 ff.
- ZINDEL Gaudenz G., Stimmrechtsvertretung an Generalversammlungen von Publikumsgesellschaften, Insbesondere Stimmrechtsausübung ohne Weisungen, in: Zindel Gaudenz G. / Peyer Patrik R. / Schott Bertrand (Hrsg.), Wirtschaftsrecht in Bewegung, Festgabe zum 65. Geburtstag von Peter Forstmoser, Zürich / St. Gallen 2008, 178 ff.